LKW-Versicherung

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Auch wie beim Personenkraftwagen gibt es aber auch für Laster die Kfz-Haftpflichtversicherung. Überdies kann der Versicherungsnehmer die Teil- und/oder eine Vollkaskoversicherung für einen Laster abschließen. Dazu hat man die Auswahl zwischen einer Eigenbeteiligung oder einem Versicherungsvertrag ohne Selbstbeteiligung in bestimmter Höhe. Die Kaskoversicherungen in den LKW-Versicherungen für Lastzüge sichern Verluste an kostenintensiven Lastkraftwagen ab. Obendrein können Unternehmensinhaber eine Insassen-Versicherung, die unterschiedliche Fahrzeugführer beschützt, abschließen.

Die Haftpflicht- und Kaskoversicherung in der LKW-Versicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheidet darüber hinaus nach Kfz-Typklassen. Innerhalb einer Haftpflichtversicherung bestimmt man eine Prämie auch anhand der Leistungsfähigkeit. Haftpflichtversicherungen trennen zwischen Werksverkehr und Güterverkehr. Abhängig von einer solchen Verteilung wird die Wagniskennziffer ermittelt. Beim Werksverkehr transportiert ein solcher Laster Waren für innerbetriebliche Zwecke. Transportunternehmen befördern Güter für Andere. Dies versteht man unter Güterverkehr. Vom gewerblicher Güterverkehr wiederum abgegrenzt wird der simple Transporter mit einer Nutzlast bis 1,2 Tonnen.

Obendrein wird zwischen einem Transporter im Nahverkehr und einem Lastwagen im Fernverkehr unterschieden. Unter dem Nahverkehr verstehen die Gesellschaften einen Radius von 50 km rund um den Firmensitz. Andere Versicherungsgesellschaften billigen hingegen eine gelegentliche Benutzung des Lastkraftwagens auch im Fernverkehr.

Die Teilkasko bezahlt bei:

  • Wildschäden
  • Diebstahl

Eine Vollkaskoversicherung bezieht sich zusätzlich auf Schadensfälle am eigenen Laster, auch wenn der Lenker Schuld am Verkehrsunfall trägt.

Die Transportversicherung und die Gefahrgutversicherung

Lkw-VersicherungDie Zuladung des LKW ist mit der Lkw-Versicherung oder mit einer Kasko nicht abgedeckt. Nicht zuletzt auch die Kasko, egal ob Teil- oder KFZ-Vollkaskoversicherung, bezieht sich nur auf das Fahrgerät selbst. Falls bei einem Unglück die Waren zerstört werden, was geschieht dann? Somit greift die Transportversicherung, die sich im Kontrast dazu nicht auf gefährliche Güter bezieht. Dazu muss extra eine Versicherung für Gefahrgüter abgeschlossen werden. Eine Transportversicherung haftet bei Schäden bis zum Totalverlust.

Die LKW-Versicherung ist eine sehr individuelle Sache. Dazu lohnt sich ein LKW-Versicherungsvergleich in fast jedem Fall.